Aller Kritik zum Trotz hat der Bundestag heute endgültig die Wiedereinführung der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung beschlossen. Bis zu zehn Wochen sollen die Kommunikationsdaten in Deutschland gespeichert werden. Wir erklären, was wie gespeichert wird und wie Behörden auf die gigantische Sammlung zugreifen dürfen.
Die Vorratsdatenspeicherung in einem Bild erklärt. (Quelle: dpa/Bundesjustizministerium)
Ist die Vorratsdatenspeicherung überhaupt sinnvoll?
Der massenhaften Speicherung von Kommunikationsdaten ohne konkreten Verdacht schlug entsprechend scharfe Kritik von der Opposition entgegen. Renate Künast (Grüne) hält das Gesetz für verfassungswidrig. Der stellvertretende FDP-Vorsitzende Wolfgang Kubicki kündigte eine persönliche Klage vor dem Bundesverfassungsgericht an. Auch die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff sowie ihr Vorgänger Peter Schaar haben erhebliche Zweifel daran, dass die Neuregelung mit den Grundrechten vereinbar ist.
Auch einer der vornehmlichen Zwecke der Vorratsdatenspeicherung – der Kampf gegen den Terrorismus – wird von Kritikern in Frage gestellt. Den Anschlag auf das französische Satire-Magazin Charlie Hebdo etwa konnten die französischen Sicherheitsbehörden trotz Vorratsdatenspeicherung nicht verhindern. Dennoch diente der Anschlag der Koalition als argumentative Stütze.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte die EU-weiten Vorgaben zur Vorratsdatenspeicherung 2014 gekippt – wegen Verstößen gegen Grundrechte. In Deutschland gibt es schon seit Jahren kein Gesetz mehr dazu. Das Bundesverfassungsgericht hatte die deutschen Regelungen 2010 für verfassungswidrig erklärt.
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